Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Christel Gugel GmbH – Dreiländer-Camping-und Freizeitpark Gugel
für Ferien- und Übernachtungsgäste – ebenso wie für unsere Mietobjekte (ergänzende/abweichende Geschäftsbedingungen für Mietobjekte s. unten)

Soweit in den Regelungen dieser AGB nur die weibliche oder nur die männliche Sprachform
verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für alle natürlichen Personen, folgend CG genannt.

Für den mit dem Campinggast (= Mieter) abzuschließenden Vertrag gelten die nachstehend
aufgeführten Geschäftsbedingungen, die durch die ausgehängte Campingplatzordnung und aktuelle Preisliste ergänzt und konkretisiert werden. Mit dem Betreten des Campingparks anerkennt der Mieter die Campingplatzordnung und die jeweils aktuelle Preisliste.

Anmeldung

Die Anmeldung des Campinggastes (CG) ist nach Eingang der Reservierungsgebühr (50,- € bei einem Aufenthaltsbetrag unter 100,- € und 100,- € bei einem Aufenthaltsbetrag ab 100,- €) und der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, also die Fa. Christel Gugel GmbH, verbindlich. Mit der verbindlichen Anmeldung anerkennt der Mieter sein Einverständnis mit den Bestimmungen der AGB des Campingpark Gugel.
Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Christel Gugel GmbH Vertragsbestandteil. Evtl. Rabatte richten sich nach der Saisonzeit, der Dauer des gebuchten Aufenthaltes oder Spezialangeboten. Eine zusätzliche Rabattgewährung erfolgt nicht, die Spezialangebote sind nur gültig bei unveränderter Annahme.

Vertragsänderung, Rücktritt

Vertragsänderungen sind vorbehaltlich der Zustimmung der Fa. Christel Gugel GmbH möglich, soweit diese Änderung vonseiten der Fa. Gugel GmbH machbar ist (z.B. Anmietung eines anderen Stellplatzes).
Bis zur Anreise ist der Vertragsrücktritt für den Campinggast jederzeit möglich. Er muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts vor Anreise oder der Nichtanreise des CG, gleich aus welchem Grund, verbleibt die gezahlte Reservierungsgebühr (s.o.) beim Vermieter – es erfolgt keine Erstattung der Reservierungsgebühr (s. auch Reservierungsformular).

An- und Abreise

Der Stellplatz steht dem CG ab 14 h des gebuchten Termins zur Verfügung, die Anreise kann bis spätestens Schließung der Rezeption (s. Saison-Bürozeiten) erfolgen. Im Falle verspäteter Anreise muss der Campingplatzverwaltung Bescheid gegeben werden. Der Stellplatz wird bis längstens 8 h am folgenden Morgen freigehalten. Erhalten wir keine Information durch den Mieter, so kann der Platz ab diesem Zeitpunkt entschädigungslos weitergegeben werden.

Die Abreise muss bis 11 h erfolgen. Es besteht die Möglichkeit einer späteren Abreise, sofern
der Stellplatz verfügbar ist. In diesem Falle kann eine Spätabreise( bis längstens 18 h)durch Zahlung eines Aufpreises (s. Preisliste) pauschal werden. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Kostenerstattung an den Mieter, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Gäste mit individueller Stromablesung müssen bei der Abreise die Stromkosten bezahlen, Gäste die eine Mietsanitärkabine gebucht haben müsse bei Abreise den Schlüssel für diese zurückgeben. Der Stellplatz muss bei Abreise sauber und unbeschädigt zurückgegeben werden.

Vertragsstörung durch höhere Gewalt

1. Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höher Gewalt, wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt..

2. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von einem Hindernis betroffene Partei nachweist

  • dass dieses Hindernis außerhalb Ihrer zumutbaren Kontrolle liegt
  • dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war
  • dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.

3. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich über den Eintritt höherer Gewalt und über die Aussetzung der Leistungspflicht.

4. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme höherer Gewalt (Abs. 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich, wenigstens per E-Mail.

5. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den
gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

Besucher

Grundsätzlich dürfen nur angemeldete Campinggäste den Campingpark, das Schwimmbad und die Campinganlagen nutzen. Besucher (Tages-, Übernachtungs- und Kurzbesucher) müssen sich vor dem Betreten des Platzes an der Campingrezeption anmelden. Es ist der an der Rezeption aushängende Besuchspreis gemäß gültiger Preisliste zu entrichten. Tages- u. Kurzbesuchern ist die Benutzung des Schwimmbades und des Fitnessraumes nicht gestattet. Sie müssen den Campingpark bis spätestens 22 h wieder verlassen, bzw. dürfen nicht gebührenfrei übernachten. Der angemeldete Mieter haftet hierfür kostenpflichtig. Besucherfahrzeuge oder Zweitfahrzeuge sind auf dem Campinggelände nicht gestattet – können aber kostenpflichtig auf dem ausgewiesenen Parkplatz außerhalb des beschrankten Bereiches abgestellt werden. Eine Haftung für diese Fahrzeuge übernimmt die Fa. Christel Gugel GmbH nicht.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters für Personen- u. Sachschäden, auch gegenüber Dritten, insbesondere Besuchern des Mieters, ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für Schäden durch höhere Gewalt, für Schäden an Fahrzeugen, Wohnwagen oder anderen Sachen und Schäden der Unterbrechung der Strom- oder Wasserzufuhr. Der Vermieter haftet nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Vorkehrungen, Anlagen, Wege oder Geräte entstehen. Den Aufforderungen des Campingpersonals ist seitens des Mieters und seiner Besucher Folge zu leisten.

Haftung des Mieters

In die o.g. Haftungsvereinbarung (Haftung des Vermieters) sind die in seinem Haushalt lebenden und andere Personen, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Campinggelände aufhalten, miteinbezogen. Bei Verstoß hiergegen hat er den Vermieter im Rahmen des Haftungsausschlusses von Ansprüchen Dritter freizustellen und ist dem Vermieter ggfs. Ersatz verpflichtet. Beschädigungen des vermieteten Platzes und Schäden an den Anlagen und Einrichtungen des Campingparks sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für durch schuldhaft verspätetes Anzeigen verursachte Schäden haftet der Mieter. Die Benutzung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Schwimmbadnutzung ist für Kinder unter 11 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Wir weisen speziell auf die im Schwimmbad ausgehängten verbindlichen Verhaltensregeln hin. Beim Zuwiderhandeln gegen diese Verhaltensregeln kann der Mieter keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Die Nutzung des Fitnessraumes ist Personen ab 18 Jahren gestattet, entsprechend den dort ausgehängten Vorgaben.

Der Mieter haftet für Schäden an der Mietsache, den Anlagen und Einrichtungen des Campingparks, die durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalts- u. Obhutspflichten schuldhaft verursacht werden. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch seine Angehörigen, Besucher, von ihm beauftragte Handwerker oder sonstige Dritte, die sich mit seiner Einwilligung auf dem Gelände des Campingparks aufhalten, verursacht worden sind. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamt-schuldner. Die Mieter bevollmächtigen sich untereinander in der Weise, dass jeder von Ihnen allein berechtigt ist, Willenserklärungen, z.B. Kündigungen, mit Wirkung für alle entgegenzunehmen. Die Vollmacht ist aus wichtigem Grund schriftlich widerruflich.

Kündigung

Die Fa. Christel Gugel GmbH ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der CG durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzverordnung verstößt, andere gefährdet oder nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes vornimmt, den Anweisungen des Personals des Campingparks nicht Folge leistet oder sich anderweitig groß vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast keinen Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

Alleinreisende Jugendliche

Alleinreisende Jugendliche werden nicht aufgenommen. Eine Ausnahme kann hier nur erfolgen, wenn eine schriftliche Vollmacht der jeweiligen Erziehungsberechtigten vorliegt,
in der diese die vollständige Haftung für die Jugendlichen übernehmen.

 


 

Für unsere Mietobjekte gelten ebenso die ausgehängte Platzordnung und die AGB’s (s. auch Homepage) in allen Punkten ( diese sind durch den Mieter des Mietobjektes, Familienangehörige und jegliche Gäste zu beachten ) sofern Sie nicht durch die u.g. speziellen Geschäftsbedingungen modifiziert sind,

Ergänzende/abweichende Geschäftsbedingungen für unsere Mietobjekte

Reservierung und Zahlung

Für eine Reservierung der Mietobjekte ist eine Anzahlung in Höhe von 100,- € innerhalb von 10 Tagen nach Vormerkung fällig. Der Restbetrag für den gebuchten Aufenthalt ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise komplett zu bezahlen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch uns, erhalten Sie den Termin, bis zu dem die Restzahlung bei uns eingegangen sein muss.

Bei kurzfristigen Buchungen muss der Zahlbetrag für den Aufenthalt innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung durch uns, auf unserem Konto eingegangen sein. Ebenso bei Aufenthalten unter einem Betrag von 200,- €. Sollten die Zahlungsfristen um mehr als 5 Tage überschritten worden sein, so hat die Fa. Christel Gugel GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung. Die veranschlagten Mietkosten hat der Mieter zu tragen.

Die Höhe der Miete und der Nebenleistungen ersehen Sie aus unserer jeweils gültigen Preisliste (Aushang und Homepage). Sollte sich die Aufenthaltsdauer – aus welchem Grund auch immer – verkürzen, so ist trotzdem die Zahlung bis Ende des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes zu zahlen. Eine Erstattung bei einer vorzeitigen Abreise erfolgt nicht. Im Fall verspäteter Anreise muss der Campingplatzverwaltung schriftlich Bescheid gegeben werden. Das Mietobjekt wird bis spätestens 10 h am folgenden Morgen freigehalten und ist auch für die belegungsfreie Nacht komplett zu bezahlen. Erhalten wir keine Information durch den Mieter, so kann das Mietobjekt ab dem Folgetag 10 h entschädigungslos weitergegeben werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (z.B. Europäische Reiseversicherung -ERV).
Eingeschränkte Möglichkeiten der Nutzung des Mietobjektes berechtigen nicht zur Mietminderung oder Reduzierung des Übernachtungspreises. Bei den Mietobjekten erfolgt keine Rabattierung.

Rücktritt von der Buchung

Sollten Sie vor Antritt der Reise zurücktreten, so bleibt unser Anspruch auf die vereinbarte Gebühr bestehen, unerheblich welche Gründe dafür angeführt werden.
Bei Rücktritt bis 28 Tage vor Mietbeginn ist eine Stornierung möglich. Die Kosten für die Anzahlung in Höhe von 100,- € werden einbehalten.
Bei Rücktritt ab 27 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 60 % des Gesamtbetrages einbehalten
Bei Rücktritt ab 6 Tagen vor Mietbeginn erfolgt keine Erstattung des Gesamtbetrages.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und wird erst wirksam ab dem Eingang bei der Fa. Gugel GmbH.

An- und Abreise

Die Anreise für Mietobjekte ist ab 16 h (bis spätestens 1 Stunde vor Schließung der Rezeption –s. jeweils gültige Bürozeiten auf Homepage) möglich. Bei Anreise wird eine Kaution in Höhe von 150,- € fällig.
Die Abreise für Mietobjekte hat bis 10 h zu erfolgen. Eine Belegung über diesen Zeitraum hinaus ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich). Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Abreise an der Rezeption um einen Termin zur Abnahme zu vereinbaren.

Aufenthalt

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr als der ausgewiesenen Personenanzahl belegt werden (s. bei Preisliste in Aushang/Homepage). Bettzeug-, Bettwäsche-, Handtücher und Geschirrtücher sind vom Mieter mitzubringen. Evtl. Gäste dürfen nicht übernachten und sind an der Campingrezeption anzumelden.

Haustiere sind in unseren Mietobjekten nicht gestattet.

Im Mietobjekt ist eine Inventarliste hinterlegt. Der Mieter überprüft bitte diese Liste bei Anreise auf Vollständigkeit. Sollten Einrichtungsgegenstände fehlen oder beschädigt sein, so melden Sie dies bitte innerhalb von 24 Stunden bei der Platzverwaltung. Mängel, die später gemeldet werden, werden nicht anerkannt. Bei Abreise wird die Liste entsprechend vonseiten des Campingplatzes gegen kontrolliert. Der Mieter hat alles Inventar pfleglich zu behandeln, so wie das Mietobjekt und die anvertrauten Gegenstände zu pflegen und zu reinigen. Sollten während des Aufenthaltes Mängel auftreten, so müssen diese unverzüglich bei der Campingrezeption gemeldet werden. Für eine Kündigung des Vertrages durch den CG kommen nur erhebliche Mängel oder Störungen in Betracht. Der CG hat im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert oder eine sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des CG sachlich gerechtfertigt ist oder dem CG aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist. Gern schaffen wir Abhilfe. Sollte dies nicht möglich sein, weil uns der Mangel nicht unverzüglich gemeldet wurde, so ergibt sich daraus kein Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz! Für verlorenes oder beschädigtes Inventar oder andere Schäden an den Mietgegenständen ist der Mieter verantwortlich und er ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Vermieter zu erstatten. Der CG ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (Schwimmbad, Fitnessraum und Sauna) nach deren Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

Endreinigung

Das Mietobjekt muß am Abreisetag besenrein übergeben werden, Elektro-(Gasgeräte) müssen ausgeschaltet sein: Geschirr, Kochtöpfe, Gläser, Besteck, Küchengeräte usw. müssen gereinigt sein, der Kühlschrank geleert sein, Mülleimer muß geleert und Abfall muß entsorgt worden sein (Müllentsorgungsbereich am Eingang Campingpark). Eine darüberhinausgehende Endreinigung erfolgt durch die Fa. Christel Gugel GmbH und wird mit einer Gebühr von 30,- € dem Mieter belastet.
Eine Abnahme erfolgt durch die Campingverwaltung (s. An- und Abreise).
Nach ordnungsgemäßer Übergabe und bei Rückgabe der Schlüssel, erfolgt die Rückzahlung der hinterlegten Kaution.

Erfüllungsort ist 79395 Neuenburg.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und über diesen Vertrag ist das Amtsgericht in 79395 Müllheim.